Haftpflicht-Versicherungen

Privathaftpflichtversicherung

Wie schnell ist es passiert!
Ein unglücklicher Moment - und ein Sach-, Personen- oder Vermögensschaden ist entstanden.

Nach dem Gesetz steht jeder in der Pflicht, den Schaden zu ersetzen, der einem anderen zugefügt wurde. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dieser durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit entstanden ist. Im schlimmsten Fall könnte dies sogar Ihr gesamtes Vermögen und Einkommen kosten.

Hundehalterhaftpflichtversicherung

Für die Besitzer von Hunden ist eine Hundehaftpflichtversicherung ein Muss.
Verursacht Ihr Tier einen Personen- oder Sachschaden, bietet die private Haftpflichtversicherung keinen Schutz.

Wer keine separate Police hat, kommt für Schäden selbst auf, gleichgültig, ob ihn eine Schuld trifft oder nicht. Nicht nur Sie als Versicherungsnehmer und Ihre Familie gelten hier als Halter von Hunden versichert, sondern auch Freunde, Verwandte oder Nachbarn,
die die Tiere gelegentlich aus Gefälligkeit hüten.

Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Für die Besitzer von Pferden ist eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung ein Muss.
Verursacht Ihr Tier einen Personen- oder Sachschaden, bietet die private Haftpflichtversicherung keinen Schutz.

Wer keine separate Police hat, kommt für Schäden selbst auf, gleichgültig, ob ihn eine Schuld trifft oder nicht. Nicht nur Sie als Versicherungsnehmer und Ihre Familie gelten hier als Halter von Pferden versichert, sondern auch Freunde, Verwandte oder Nachbarn,
die die Tiere gelegentlich aus Gefälligkeit hüten.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Als Immobilienbesitzer sind Sie für das sichere und gefahrlose Begehen Ihres "Haus und Grund" verantwortlich.
Selbstgenutzte Wohnungen und Einfamilienhäuser sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Vermietetes Eigentum muss durch eine separate Versicherung abgedeckt werden, da der Eigentümer für Schäden haften muss, die durch z. B.  fehlende Verkehrssicherheit verursacht werden.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für Ihr Bauvorhaben.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob Neubauten, Umbauten oder Reparaturarbeiten stattfinden.

Sie tragen dafür die Verantwortung, dass die Verkehrssicherheit auf der Baustelle gewährleistet ist und können haftbar gemacht werden, wenn  durch Gefahrenquellen Schäden entstehen.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Wird Ihr Haus mit Öl geheizt, stellt der Heizöltank eine grosse Gefahrenquelle dar.
Das gleiche gilt für Unternehmer, die z. B. einen Benzin- oder Dieseltank zur Betankung Ihrer Fahrzeuge besitzen.

Entsteht durch den auslaufenden Stoff ein Schaden, müssen Sie in voller Höhe haften, auch wenn Sie kein Verschulden trifft. Dieser Schaden kann schnell ins Unermessliche steigen, z. B. wenn auslaufendes Öl das Trinkwasser verschmutzt.

STEIN & STEIN Versicherungsmakler GmbH