Privathaftpflichtversicherung
Nach dem Gesetz steht jeder in der Pflicht, den Schaden zu ersetzen, der einem anderen zugefügt wurde. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dieser durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit entstanden ist. Im schlimmsten Fall könnte dies sogar Ihr gesamtes Vermögen und Einkommen kosten.
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Wer keine separate Police hat, kommt für Schäden selbst auf, gleichgültig, ob ihn eine Schuld trifft oder nicht. Nicht nur Sie als Versicherungsnehmer und Ihre Familie gelten hier als Halter von Hunden versichert, sondern auch Freunde, Verwandte oder Nachbarn,
die die Tiere gelegentlich aus Gefälligkeit hüten.
Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Wer keine separate Police hat, kommt für Schäden selbst auf, gleichgültig, ob ihn eine Schuld trifft oder nicht. Nicht nur Sie als Versicherungsnehmer und Ihre Familie gelten hier als Halter von Pferden versichert, sondern auch Freunde, Verwandte oder Nachbarn,
die die Tiere gelegentlich aus Gefälligkeit hüten.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Vermietetes Eigentum muss durch eine separate Versicherung abgedeckt werden, da der Eigentümer für Schäden haften muss, die durch z. B. fehlende Verkehrssicherheit verursacht werden.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Sie tragen dafür die Verantwortung, dass die Verkehrssicherheit auf der Baustelle gewährleistet ist und können haftbar gemacht werden, wenn durch Gefahrenquellen Schäden entstehen.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Entsteht durch den auslaufenden Stoff ein Schaden, müssen Sie in voller Höhe haften, auch wenn Sie kein Verschulden trifft. Dieser Schaden kann schnell ins Unermessliche steigen, z. B. wenn auslaufendes Öl das Trinkwasser verschmutzt.