DV über Gehaltsumwandlung

Die Beitragsbemessungsgrenze der GRV beträgt in 2024 mtl. 7.550,-€ (West) und 7.450,-€ (Ost). Die Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV (West) steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Höchstbetrag für die Sozialversicherungsfreiheit beläuft sich in 2024 auf mtl. 302,-€.

Der steuerfreie bAV- Höchstbeitrag in 2024 beträgt 604,-€. Das entspricht 8% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV (West). Über die Beträge von 302,-€ muss Sozialversicherungssteuer entrichtet werden.

Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss in die Direktversicherung einzahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Ihre Vorteile:

  • Attraktive Rendite durch Steuerersparnis
  • Zusätzliche Altersversorgung
  • Lebenslange Rente
  • Minimaler Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber
  • Keine Bilanzberührung
  • Kostensenkung durch Sozialversicherungsfreiheit

 

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STEIN & STEIN Versicherungsmakler GmbH