Versorgungszusage
Als Gesellschafter-Geschäftsführer gehören Sie zu einem kleinen Kreis von Unternehmern, die sich über den Betrieb steuerwirksam eine lukrative Versorgung aufbauen können.
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind zumeist sozialversicherungsfrei. Viele zahlen Beiträge in die Sozialversicherung ein, ohne dass sie dazu verpflichtet sind. Investieren Sie Ihre Beiträge sinnvoller
DV arbeitgeberfinanziert
Die Beitragsbemessungsgrenze der GRV beträgt in 2024 mtl. 7.550,-€ (West) und 7.450,-€ (Ost). Die Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Höchstbetrag für die Sozialversicherungsfreiheit beläuft sich in 2024 auf mtl. 302,-€.
Der steuerfreie bAV- Höchstbeitrag in 2024 beträgt 604,-€. Das entspricht 8% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV. Über die Beträge von 302,-€ muss Sozialversicherungssteuer entrichtet werden.
DV beitrags- und leistungsorientiert
Bei der beitrags- und leistungsorientierten Direktversicherung bestimmt der Arbeitgeber den Beitrag oder die Höhe der Versicherungsleistungen. Somit kann er für jeden Mitarbeiter individuell vorsorgen. Eine entsprechende Staffelung ist unter Berücksichtigung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungs grundsatzes beispielsweise nach Leistungsgruppe, Alter oder Dienstzeit jederzeit möglich.
DV über Gehaltsumwandlung
Um den Lebensabend im Alter zu sichern, ist eine zusätzliche Vorsorge unbedingt erforderlich. Der Arbeitgeber schließt mit dem Arbeitnehmer eine Direktversicherung über Gehaltsumwandlung ab. Dabei wird eine Vereinbarung getroffen, dass ein Teil des Gehalts in eine Direktversicherung umgewandelt wird.
DV für Arbeitnehmerehegatten
Grundsätzlich kann dem Arbeitnehmerehegatten eine betriebliche Altersversorgung zugesagt werden, wenn die Mitarbeit im Rahmen eines steuerlich anerkannten Arbeitsverhältnisses erfolgt. Die steuerliche Anerkennung der Direktversicherung für den Arbeitnehmerehegatten hängt von ihrer Angemessenheit ab. Die Angemessenheitsprüfung erfolgt dem Grunde und der Höhe nach.